Pestalozzischule Celle
Lernen unterstützen - Chancen entwickeln - Beziehungen aufbauen

Absentismus

1. Ausgangslage und Leitbild

1.1 Ausgangslage

Die Pestalozzischule Celle stellt fest, dass unregelmäßiger Schulbesuch und Formen von Schulabsentismus in den vergangenen Jahren zugenommen haben und zunehmend Schüler*innen mit dieser Thematik bei uns angemeldet werden. Hinter diesen Fehlzeiten stehen häufig individuelle Belastungen oder schwierige Lebenssituationen, die sich auf den Schulalltag auswirken. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist jedoch eine wichtige Grundlage für Bildungserfolg, soziale Teilhabe und persönliche Entwicklung. Da diese Entwicklung insbesondere im Kontext unserer Schülerschaft mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung bedeutsam ist, haben wir 2020 ein Absentismuskonzept geschrieben und stetig weiterentwickelt.




1.2 Leitbild

Die Pestalozzischule Celle versteht sich als ein geschützter Lern- und Lebensraum, in dem sich alle Schüler*innen angenommen, gesehen und unterstützt fühlen sollen. Mit der Grundlage der Schulpflicht ergibt sich unser Auftrag, sowohl verlässlich zu handeln als auch unterstützend und ressourcenorientiert auf die Bedürfnisse der Schüler*innen einzugehen. Ziel unseres Handelns ist es, Ursachen zu erkennen, frühzeitig zu intervenieren, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und Wege zurück in einen stabilen Schulalltag zu eröffnen.


2. Zielsetzung des Konzepts

Unser Absentismuskonzept verfolgt das Ziel,

  • individuell passende Unterstützungsangebote bereitzustellen,
  • tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen als Basis der Zusammenarbeit zu gestalten,
  • die regelmäßige Teilnahme am Unterricht behutsam und verlässlich zu fördern,
  • frühzeitig Belastungen und Risikofaktoren zu erkennen,
  • Schüler*innen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung zu stärken,
  • die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten vertrauensvoll zu gestalten,
  • und die Einhaltung der Schulpflicht im Sinne der Schüler*innen sicherzustellen.


3. Rechtlicher Rahmen

Grundlage des Konzepts bildet das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG), insbesondere §63 (Schulpflicht), sowie ergänzende Erlasse und Verwaltungsvorschriften (Januar 2026) als auch die Handreichung zum Schulabsentismus des Niedersächsischen Kultusministeriums. Die Einhaltung der Schulpflicht ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, ordnungsrechtliche Maßnahmen stets erst dann einzusetzen, wenn pädagogische und unter-stützende Wege ausgeschöpft wurden. Voraussetzung hierfür ist eine nachvollziehbare und vollständige schulische Dokumentation der Fehlzeiten sowie der bereits ergriffenen Maßnahmen.


4. Begriffsbestimmung und Ursachen


4.1 Verständnis von Schulabsentismus

Schulabsentismus umfasst unterschiedliche Formen des Fernbleibens vom Unterricht – von gelegentlichem Zuspätkommen bis hin zu längerfristiger Schulvermeidung. Wir verstehen diese Verhaltensweisen als Ausdruck individueller Situationen.


4.2 Mögliche Ursachen

Die Gründe für Schulabsentismus sind vielfältig und oft eng miteinander verknüpft. Dazu zählen unter anderem:

  • emotionale Belastungen, Ängste oder Überforderung
  • schwierige soziale Erfahrungen oder Konflikte
  • negative oder belastende Schulerlebnisse
  • familiäre Herausforderungen
  • ein geringes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten

Als Kollegium bilden wir uns laufend über Ursachen und mögliche Verfahrensweisen weiter. Dies geschieht u.a. in regelmäßigen, anonymen Fallberatungen, die von einem Kinder- und Jugendpsychiater angeleitet werden.


5. Verfahren im Umgang mit Fehlzeiten

5.1 Meldepflicht bei Fehlzeiten

Erziehungsberechtigte sind aufgefordert, die Schule am ersten Fehltag bis 8:00 Uhr über das Fernbleiben ihres Kindes zu informieren und die voraussichtliche Dauer anzugeben. Dies trägt dazu bei, Sorgen zu vermeiden und eine verlässliche Begleitung sicherzustellen.

5.2 Umgang mit unentschuldigten Fehlzeiten

Wenn ein(e) Schüler*in unentschuldigt fehlt, steht zunächst die Klärung der Situation im Vordergrund. Die Abstimmung darüber erfolgt im Klassenteam, welches aus den Förderschullehrkräften sowie den pädagogischen Mitarbeiterinnen der Schulsozialarbeit besteht.

  • Wir nehmen zeitnah Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, um mögliche Gründe zu erfahren.
  • Sollte kein Kontakt möglich sein, erfolgt eine schriftliche Rückmeldung.
  • Bei wiederholtem Fehlen werden die Erziehungsberechtigten erneut informiert und zu einem Gespräch eingeladen.
  • Gleichzeitig werden Unterstützungsangebote aufgezeigt und gemeinsam nach Lösungen gesucht.
  • Erst wenn sich keine Verbesserung einstellt, werden weitere Schritte eingeleitet. Diese erfolgen stets transparent und nachvollziehbar.

5.3 Besonderheiten im Sportunterricht

Bei auffällig häufigem Fehlen im Sportunterricht kann im Einzelfall eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Auch hier steht das Ziel im Vordergrund, Klarheit zu schaffen und die Teilnahme bestmöglich zu unterstützen.


6. Rolle des multiprofessionellen Teams


Zu jedem Klassenteam der Pestalozzischule Celle gehören feste Lehrkräfte sowie eine pädagogische Mitarbeiterin des Teams Schulsozialarbeit, welche unterrichtsbegleitend arbeitet. Wir übernehmen eine zentrale Rolle als verlässliche Bezugspersonen und haben unsere Schüler*innen aufmerksam und zugewandt im Blick durch:

  • Beobachtungen von Entwicklungen im Schulalltag
  • Dokumentation der Fehlzeiten
  • frühzeitig Gespräche mit allen Beteiligten
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungen.

Durch die verlässliche Zusammenarbeit im Team kann eine ganzheitliche Förderung im Bereich schulischer Lehrinhalte als auch dem Sozialverhalten stattfinden.


7. Entschuldigungsregelungen

7.1 Erkrankung

Entschuldigungen sollen nach der Rückkehr durch die Schüler*innen der Klassenlehrkraft vorgelegt werden, um eine klare Zuordnung der Fehlzeiten zu ermöglichen. In Einzelfällen kann eine ärztliche Bescheinigung notwendig sein, insbesondere wenn dies zur besseren Einschätzung der Situation beiträgt.

7.2 Beurlaubung

Beurlaubungen können schriftlich (mindestens fünf Tage im Voraus) beantragt werden und bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.


8. Präventionsmaßnahmen (Stufe 1)

Ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit ist die Prävention. Die überschaubare Größe der Schule sowie die Klassengröße von 10-14 Schüler*innen verschafft eine vertraute Atmosphäre. Wir gestalten unsere Schule so, dass sich Schüler*innen willkommen und unterstützt fühlen.

Dazu gehören:

  • verlässliche gestaltete Beziehungen zwischen den Schüler*innen sowie dem Personal der Schule
  • eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien durch regelmäßigen Austausch
  • ein strukturierter und vorhersehbarer Schulalltag durch gleichbleibende Lehrkräfte und Stundenpläne
  • individuell angepasste Lernangebote durch Differenzierung
  • Förderung sozialer Kompetenzen sowohl im Klassengefüge als auch in der Einzelarbeit
  • Mitbestimmungsmöglichkeiten im Schulalltag, z.B. im Klassenrat oder Schülerrat
  • gemeinschaftsstärkende Aktivitäten, wie Schulfahrten, Ausflüge in den Heide-Park sowie gemeinsam organisierte Feste
  • außerschulische Lernorte, wie der Landtag oder die Gedenkstätte Bergen Belsen
  • Tätigkeiten die der Schulgemeinschaft zu Gute kommen, wie die Abholung und Ausgabe kostenloser Backwaren

Durch die kontinuierliche Möglichkeit der Beteiligung an schulischen Aktivitäten und Entscheidungsprozessen stärken wir die Bereitschaft unserer Schüler*innen zum Engagement und der Bindung zur Schule.


9. Früherkennung (Stufe 2)

Frühe Anzeichen von Belastungen nehmen wir aufmerksam wahr. Dazu zählen beispielsweise häufiges Zuspätkommen oder Rückzug im Unterricht. Durch regelmäßige Auswertung und Gespräche gelingt es, frühzeitig in Kontakt zu kommen und gemeinsam unterstützende Maßnahmen einzuleiten.


10. Interventionsmaßnahmen (Stufe 3)

Unser Vorgehen orientiert sich an einem abgestuften und individuellen Unterstützungsprozess:

Stufe A – Erste Auffälligkeiten

  • zugewandte Gespräche mit der Schülerin/dem Schüler, in denen wir einen neutralen Raum bieten, der es möglich macht Ursachen zu ergründen
  • regelmäßige, begleitende Prozessarbeit (systemische Beratung)
  • gemeinsam erarbeitete Zielvereinbarungen (SMART)
  • Einbindung der Erziehungsberechtigten

Stufe B – Wiederholte Fehlzeiten

  • intensivere Begleitung durch engmaschig terminierte Gespräche mit der Schülerin/dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten
  • Fallbesprechung im Team Schulsozialarbeit
  • Fehlzeiten durch ärztliche Bescheinigung attestieren lassen zur besseren Einschätzung der Situation
  • individuelle Förderplanung, die alle Beteiligten des Systems mit einbezieht (runde Tische, Helferkonferenzen)
  • ggf. Hausbesuche

Stufe C – Massiver Absentismus

  • Einbindung externer Unterstützungssysteme, wie das Jugendamt
  • bei Bedarf Einleitung formaler Schritte


11. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen

Ergänzend zu unserem standardisierten Verfahren werden zusätzliche, passgenaue Hilfen angeboten, beispielsweise:

  • Begleitung beim Ankommen in der Schule durch die Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin
  • Verkürzung der Beschulungszeit (inklusive Planung der Stufen zurück zur vollen Beschulung)
  • Alternativen zum Unterricht durch praktische Angebote unseres Kollegiums (z.B. handwerklich mit Ton- oder Holzarbeiten, hausmeisterliche Unterstützung, backen oder kochen in der Schulküche)
  • Vermittlung und ggf. Begleitung zu externen Beratungs- und Hilfsangeboten
  • Maßnahmen, die zeitweise ersetzend die Schulpflicht erfüllen, um eine sinnstiftende und praktische Aktivierung der Schülerin/des Schülers zu erzielen

Ziel ist es, Sicherheit zu geben und positive Erfahrungen im Schulalltag zu ermöglichen.


12. Dokumentation 

Alle Schritte werden transparent dokumentiert. Dies dient der Nachvollziehbarkeit, der gemeinsamen Abstimmung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Unterstützung.


13. Kooperation

Die Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler gelingt durch enge Zusammenarbeit:

Interne Zusammenarbeit:
  • Lehrkräfte
  • Schulsozialarbeit
  • Schulleitung
  • Schulbegleitungen
  • Hausmeister
  • Sekretariat

Externe Kooperation:

  • Schulpsychologie
  • Jugendamt
  • Beratungsstellen
  • therapeutische Angebote
  • Behörden
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Träger der Schulbegleitungen


14. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Rückmeldungen aller Beteiligten sowie die Analyse von Entwicklungen fließen in die Weiterarbeit ein.


15. Inkrafttreten

Das Konzept ist Bestandteil des Schulkonzeptes und seit dem 24.12.2020 in Kraft.


16. Schlussbemerkung

Dieses Konzept versteht sich als Einladung zur gemeinsamen Verantwortung: das Kollegium der Pestalozzischule Celle, die Schüler*innen sowie Erziehungsberechtigte arbeiten zusammen daran, Wege zu finden, die eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht ermöglichen. Dabei stehen Vertrauen, Beziehung und individuelle Unterstützung im Mittelpunkt unseres Handelns.